Als Ortsverband der neben der Förderung und Ausbildung  von Kindern und Jugendlichen in technischen Bereichen, auch im Bereich der Völkerverständigung tätig ist, benötigen wir finanzielle Mittel um diesen Themen nachzukommen.

Der OV D22 kann über folgende Wege unterstützt werden:

  1. Geld- und Sachspenden direkt an den OV, bei denen der Spender keine Spendenquittung erhalten möchte.
  2. Abzugsfähige Geld- und Sachspenden durch Spender nach dem anschließend beigefügten Verfahren über die DARC – Geschäftsstelle (mit Spendenbescheinigung).

Der DARC e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt (bei uns Förderung des Amateurfunks gemäß Abschnitt B Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) und befugt Spendenbescheinigungen nach den amtlichen Anforderungen auszustellen.
Die Untergliederungen selbst (Ortsverbände), dürfen grundsätzlich keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Verfahren bei Geldspenden
Geldspenden für jeden DARC – Ortsverband müssen über das Spendenkonto DARC – Geschäftsstelle in Baunatal

Kontoinhaber: DARC e.V.
Spendenkonto Kontonummer: 0995 422 605
Bankleitzahl: BLZ 500 100 60
IBAN: DE17 5001 0060 0995 4226 05
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: D22 sowie Name mit Rufzeichen und die vollständige Anschrift des Spenders, einschließlich Ort und Straße.

Bankinstitut: Postbank Frankfurt

Die DARC-Geschäftsstelle benötigt vom Ortsverband eine Mitteilung, für welchen Zweck der Spendenbetrag verwendet wird. Dieses Mitteilung bekommt die Geschäftsstelle, wenn der Ortsverband die Abrechnungsunterlagen einreicht. Der Spender kann diese Angabe bereis bei der Überweisung machen.

Nach Erhalt des Geldes wird die DARC-Geschäftsstelle den Betrag an den Ortsverband weiterleiten und parallel dazu an den Spender eine Spendenbescheinigung senden.

Verfahren bei Sachspenden
Für Sachspenden erhält der Spender ebenfalls von der DARC-Geschäftsstelle eine Sachspendenbescheinigung. Dafür benötigt die Geschäftsstelle eine vom Spender ausgefüllte Sachspendenbescheinigung . Der Sachspendenbescheinigung müssen Rechnungen/Quittungen oder ein Gutachten beiliegen, die den aktuellen Marktwert belegen. Die Entgegennahme der Sachspende ist durch den Ortsverbandsvorsitzenden zu quittieren und anschließend an die DARC-Geschäftsstelle zwecks Ausstellung einer Spendenbescheinigung zu übersenden.